Die EU-Prüfbehörde EFRE/ESF+/JTF
Die EU-Prüfbehörde EFRE/ESF+/JTF ist die Hüterin der finanziellen Interessen des EU-Haushaltes im Rahmen der Regionalförderung in Sachsen-Anhalt durch die drei genannten Strukturfonds.
Die EU-Prüfbehörde ist funktionell unabhängig und arbeitet weisungsfrei, untersteht jedoch in dienstlichen Angelegenheiten der Dienstaufsicht der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur. Sie ist mit einem Leiter, einer Referentin und einer Sachbearbeiterin besetzt.
Einzelne Aufgaben, insb. die Durchführung von System- und Vorhabenprüfungen, hat die EU-Prüfbehörde auf die EU-Prüfstelle EFRE/JTF und ESF+ (Teil der Finanzkontrolle EU-Fonds in der Investitionsbank) übertragen. Die EU-Prüfstelle ist der EU-Prüfbehörde fachlich unterstellt, die EU-Prüfbehörde bleibt folglich für die auf die Prüfstelle übertragenen Aufgaben verantwortlich.
Die Prüfungen beruhen auf einer von der EU-Prüfbehörde erstellten Prüfstrategie und dienen dazu, das Maß des Vertrauens der EU-Kommission in das rechtmäßige und ordnungsgemäße Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems (VKS) zu erhöhen. Grundlage für das Prüfen und Bewerten des VKS bilden die Verordnungen und Methodikvermerke der EU sowie die Internationalen Prüfungsstandards (ISA).
Prüfungsarten
1. Systemprüfungen
Mit den Systemprüfungen wird das Ziel verfolgt, festzustellen, ob das eingerichtete VKS die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen erfüllt und geeignet ist, Fehler und Unregelmäßigkeiten wirksam zu verhindern, zu erkennen und abzustellen. Die Systemprüfungen sind insbesondere darauf gerichtet, die Erfüllung der durch die EU-Kommission aufgestellten Kernanforderungen für das VKS zu untersuchen sowie den Umfang evtl. Abweichungen festzustellen und ihre Auswirkungen bezogen auf die Funktionsfähigkeit der Systeme zu bewerten. Bei einer negativen Systembewertung (schlechter als Kategorie 2) folgen Sanktionen der EU-Kommission.
2. Vorhabenprüfungen
Im Rahmen der Vorhabenprüfungen werden einzelne Vorhaben geprüft, die mit Hilfe eines von der EU-Kommission vorgegebenen statistischen Stichprobenverfahrens ausgewählt werden.
Bei Fehlerfeststellungen im Zusammenhang mit diesen Prüfungen handelt es sich größtenteils um zufällige Fehler, die trotz funktionierendem VKS entstehen. Aus diesen Prüfungen wird die Fehlerquote für das jeweilige Geschäftsjahr ermittelt, was bei einem Wert von über 2% zu einer finanziellen Pauschalkorrektur führt.
Kontakt
EU-Prüfbehörde EFRE/ESF+/JTF
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
des Landes Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
E-Mail: StK-EU-Pruefbehoerde(at)stk.sachsen-anhalt.de