Europäischer Sozialfonds (ESF)
Der Europäische Sozialfonds (ESF) fördert die Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität von Arbeitskräften. Dabei sind wichtige Förderbereiche die Aus- und Weiterbildung sowie die Förderung des lebenslangen Lernens. Im Mittelpunkt stehen ferner die Erhöhung der sozialen Inklusion, die Bekämpfung der Armut sowie die Förderung von Nichtdiskriminierungsprojekten.
Unsere Erfolgsprojekte zeigen, welche Projekte in Sachsen-Anhalt durch den ESF bereits umgesetzt werden konnten. Ihr Projekt könnte die nächste ESF-Erfolgsgeschichte werden. Informieren Sie sich einfach und schnell auf den Seiten zur Antragsstellung.
Was genau gefördert werden kann, ist im Operationellen Programm ESF festgelegt. Die Maßnahmen des ESF basieren in der Förderperiode 2014 - 2020 auf folgenden Schwerpunkten:
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung – insbesondere bei Personengruppen mit bislang unterdurchschnittlicher Erwerbsbeteiligung
Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Durchlässigkeit des Bildungssystems
Erhöhung der Qualifikation und Kompetenzen der Erwerbsbevölkerung
Technische Hilfe
Zur Unterstützung der Programmdurchführung werden 4% der Mittel des Europäischen Sozialfonds für die Technische Hilfe in Anspruch genommen. Damit werden Maßnahmen zur Ausarbeitung, zur Verwaltung, zur Begleitung, zur Bewertung, zur Information und Kommunikation, zur Vernetzung, zur Konfliktbeilegung sowie zu Kontrolle und Prüfung unterstützt. Hierzu gehören neben der Sicherung personeller und materieller Kapazitäten auch Maßnahmen, die von extern beauftragten Stellen durchgeführt werden. Die Maßnahmen schließen auch die vorausgegangenen und die nachfolgende Förderperiode mit ein.
Folgende Maßnahmen werden in erster Linie unterstützt:
- Administrative Begleitung des Umsetzungsprozesses, auch des Antrags-, Bewilligungs- und Prüfungsverfahrens von Projekten, zum Beispiel durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Betrieb und Weiterentwicklung des Datenbanksystems efREporter für die Abwicklung des Antragsund Bewilligungsverfahrens von Projekten sowie den elektronischen Datenaustausch
- Durchführung von Begleit- und Kontrollmaßnahmen
- Durchführung von Bewertungen und Studien zu den EU-Strukturfonds, insbesondere zur Umsetzung des Bewertungsplans
- Durchführung von Gremiensitzungen, wie zum Beispiel des Begleitausschusses
- Durchführung von Schulungsmaßnahmen und Erfahrungsaustauschen
- Durchführung von Informations- und Publizitätsmaßnahmen zu den EU-Strukturfonds
zur Umsetzung der fondsübergreifenden Kommunikationsstrategie