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Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon rechtsverbindlich geworden.

In der EU-Grundrechtecharta sind alle persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte, die die Menschen in der EU genießen, in einem einzigen Text zusammengefasst.

Die vollständige Charta der Grundrechte können Sie hier einsehen. 

Bei der Umsetzung der EU-Strukturfonds spielt die Charta der Grundrechte ebenfalls eine zentrale Rolle. Die Rechte und Prinzipien der Charta werden bei der Planung der Förderprogramme und bei den Kriterien zur Auswahl von Vorhaben berücksichtigt. Die Achtung der Charta ist außerdem eine Förderbedingung und Gegenstand von Vor-Ort-Überprüfungen.

Sollten Sie Verstöße oder Beschwerden zur Charta der Grundrechte haben, welche im Zusammenhang mit einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder dem Fonds für einen gerechten Übergang in der Förderperiode 2021-2027 stehen, können Sie diese über das nachfolgende Formular an die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF des Landes Sachsen-Anhalt übersenden. 

Beschwerdeformular Charta der Grundrechte