Es handelt sich hierbei um das zweite Dossier der Kohäsionspolitik bei dem die Verhandlungen abgeschlossen wurden. Der endgültige Wortlaut muss jedoch noch vom Europäischen Parlament und dem Rat genehmigt werden. Der Kompromiss umfasst unter anderem Vereinfachungsmaßnahmen bei der Verwaltung der EU-Fonds und bei der Datenübertragung, rechtsstaatliche Anforderungen an das Investitionsumfeld und mehr Flexibilität bei Übertragungen zwischen den Fonds und zwischen Regionen unter Beachtung der Zuweisungen für die am wenigsten entwickelten Regionen. Die Dachverordnung bildet den erforderlichen Politikrahmen, mit dem gewährleistet wird, dass die Fonds mit geteilter Mittelverwaltung auch in Zukunft die vertraglich festgelegten Ziele, die Förderung der Konvergenz und Unterstützung der am wenigsten entwickelten Teile der EU, erfüllen.
Am 14.12.2020 beschloss der Rat die Verordnung für die Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021-2027 dem Europäischen Parlament zur Zustimmung zu übermitteln. Diese Zustimmung ist erforderlich, damit der Rat den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen förmlich annehmen kann.
Der mehrjährige Finanzrahmen für den Zeitraum 2021-2027 und die Initiative NextGenerationEU, ein Instrument für den Aufschwung Europas mit zeitlicher Befristung, umfassen insgesamt 1,8 Billionen €.
Heute (16.12.2020) hat das Europäische Parlament die „Rechtsstaatlichkeitskonditionalität“ für den Zugang zu EU-Geldern gebilligt. Damit riskieren Regierungen, die gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen, den Zugang zu EU-Geldern zu verlieren. Die heute verabschiedete Verordnung gilt für alle EU-Mittel, die ab dem 1. Januar 2021 zusammen von der EU und den Mitgliedsstaaten verwaltet werden. Darüber hinaus wird das Parlament auch noch über eine Entschließung mit Empfehlungen an den Rat und die Kommission zur Anwendung des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus abstimmen.
Nähere Informationen zur politischen Einigung über die Dachverordnung für Fonds mit geteilter Mittelverwaltung finden Sie hier.
Eine Übersicht und Zeitleiste zum langfristigen EU-Haushalt 2021-2027 finden Sie hier.