Bis zum 30. November 2020 fordert die Europäische Kommission im Rahmen einer Konsultation zur Stärkung des sozialen Europas alle Partner (z. B. Mitgliedsstaaten, Regionen, Städte, Organisationen) auf, ihre Meinung zu neuen politischen Maßnahmen oder Gesetzesinitiativen zu äußern, die auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene notwendig sind, um eine konkrete Verpflichtung für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte einzugehen.
Die Europäische Säule sozialer Rechte ist die soziale Strategie der Europäischen Kommission, um sicherzustellen, dass die Übergänge zu Klimaneutralität, Digitalisierung, demografischem Wandel und aktuell auch dem Wiederaufbau nach der COVID-19 Pandemie im Einklang mit sozialen Prinzipien und gerecht ablaufen. Die Säule setzt sich aus drei Kapiteln zusammen: Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang (Kapitel I), Faire Arbeitsmarktbedingungen (Kapitel II) und Sozialschutz und soziale Inklusion (Kapitel III). Innerhalb dieser 3 Kapitel finden sich die 20 Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte. Diese umfassen unter anderem allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen, sichere und anpassungsfähige Beschäftigung, Informationen über Beschäftigungsbedingungen und Kündigungsschutz und das Mindesteinkommen.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat in ihren politischen Leitlinien angekündigt, während ihrer Amtszeit weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte einzuleiten. Viele der dazu erforderlichen Instrumente fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft, allerdings können die EU Institutionen, vor allem die Europäische Kommission, einen Rahmen für diese Instrumente vorgeben und deren Ausrichtung bestimmen.