Im Freistaat Sachsen wird in einen gerechten Übergang des Lausitzer Reviers, des Mitteldeutschen Reviers und der Stadt Chemnitz investiert, die vom Braunkohleabbau und der Energieerzeugung mit Braunkohle abhängig sind. In Sachsen-Anhalt werden die Mittel mit dem Ziel der Abfederung der negativen Auswirkungen des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung u.a. für die notwendige Transformation der bisher fossil geprägten Energie- und Rohstoffversorgung im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Grundlage der JTF-Förderung in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist jeweils der von der Europäischen Kommission für die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt am 17. bzw. 20. Oktober 2022 genehmigte „Territoriale Plan für einen gerechten Übergang“ („TJTP“), der jeweils die Bewertungen zu den Förderregionen und die Art der Vorhaben beschreibt.
Die Mittel aus dem JTF sollen in Sachsen und Sachsen-Anhalt für Investitionen zur Stärkung der Regionen und einer klimaneutralen Wirtschaft eingesetzt werden. Von der Förderung sollen insbesondere Unternehmen profitieren. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind in Sachsen in der Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) und in Sachsen-Anhalt in der EFRE/JTF- Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung (Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt SEKTOR (MWU)) geregelt. Zudem sind zwei Projekte bereits in den von der Europäischen Kommission genehmigten TJTPs identifiziert worden, die als Einzelmaßnahmen gefördert werden sollen. Es handelt sich um ein Projekt zur Produktion von grünem Wasserstoff am Standort Boxberg im Lausitzer Revier und um ein Projekt zur Produktion von grünem Wasserstoff am Standort Profen im Mitteldeutschen Revier.
Die Förderung dieser Einzelvorhaben bedarf aus beihilfenrechtlichen Gründen der vorherigen Anmeldung bei bzw. Genehmigung durch die Europäische Kommission. Gemäß den dafür einschlägigen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBL) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, vor der Anmeldung von Beihilfen öffentliche Konsultationen zur Angemessenheit und zu den Auswirkungen der anzumeldenden Maßnahmen auf den Wettbewerb durchzuführen. Diesem Zweck dient diese Konsultation.
Betroffenen Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird im Rahmen des öffentlichen Konsultationsverfahrens die Möglichkeit gegeben, sich zu den geplanten Maßnahmen bis einschließlich Dienstag, den 15. August 2023 zu äußern. Es wird gebeten, die im Konsultationsdokument aufgeführten Fragen zu beantworten und das mit den Antworten befüllte Dokument an (konsultation-eu(at)mw.sachsen-anhalt.de) zu senden.